Wichtige Verhaltensregel: Reagieren Sie nicht selbst auf einen Anhörungsbogen.
Es gibt keine Wochenfrist – fragen Sie vorher uns!
Der aktuelle Bußgeldkatalog wurde im Bundesgesetzblatt Teil 1 verkündet (Nr. 14 vom 22.03.2013, Seite 498)
und trat am 1. April 2013 in Kraft. Der Neuerlass der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
war im Zusammenhang mit dem Neuerlass der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auch zur Beseitigung
aufgetretener Rechtsunsicherheiten notwendig.
Dabei hat die Bundesregierung zahlreiche Regelsätze erhöht, größtenteils verdoppelt. Durch die
Erhöhung der Strafen für Verkehrsdelikte will die Bundesregierung für mehr Sicherheit auf
Deutschlands Straßen sorgen. Auch wenn die jährlichen Unfallzahlen glücklicherweise zurückgehen,
ist die Zahl der Verkehrstoten immer noch deutlich zu hoch.
Die Einspruchsfrist gegen alle Bußgeldbescheide beträgt 2 Wochen ab dem Zustellungsdatum,
das auf dem gelben Umschlag notiert ist.
Bei schweren Verkehrsverstößen sollten Sie auf jeden Fall zum Verkehrsanwalt gehen. Nur durch einen
solchen Beistand lässt sich eine erfolgversprechende Verteidigung im Bußgeldverfahren durchführen.
Statt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, verweisen Sie direkt auf Ihren
Verkehrsanwalt. Das bewahrt Sie vor fehlerhaften Schuldeingeständnissen, denn Ihr Verkehrsanwalt
beurteilt alle offenen Fragen kompetent und mit Rechtssicherheit. Er schätzt realistisch ein,
welche Chancen in Ihrem Fall bestehen, gegen das Bußgeld, die Punkte in Flensburg oder ein
Fahrverbot vorzugehen und wie Sie Ihre Rechte gegenüber der Bußgeldbehörde durchsetzen können.
Die Erfahrung zeigt, dass die Vertretung in Bußgeldverfahren durch Ihren Fachanwalt für
Verkehrsrecht erfolgsversprechender ist als eine Eigenvertretung vor Gericht.
Bußgeldkatalog
Sie sind geblitzt worden, bei dunkellila über die Ampel gefahren oder haben kreativ geparkt?
Im aktuellen Bußgeldkatalog sehen Sie, welches Bußgeld Sie bei Geschwindigkeitsüberschreitung,
Rotlichtverstoß, Fahren unter Alkoholeinfluss oder bei Halte- und Parkverstößen erwartet.
Unser Service für Sie!
Die Rechtsanwaltskanzlei Rabe Kirschen & Kollegen in Leipzig bietet Mandanten eine
rechtsübergreifende Beratung und Vertretung – vom Arbeitsrecht über Verkehrsrecht bis hin
zum Strafrecht und Versicherungsrecht. Zudem können sie bei dringenden Fällen eine Notfallnummer
wählen, die rund um die Uhr besetzt ist. In Borsdorf, Connewitz, Engelsdorf, Eutritzsch,
Gohlis, Großpösna, Grünau, Günthersdorf, Hartmannsdorf, Liebertwolkwitz, Lindenau, Lindenthal,
Markkleeberg, Markranstädt, Naunhof, Paunsdorf, Plagwitz, Probstheida, Rackwitz, Radefeld,
Schkeuditz, Taucha, Wiederitzsch, Wahren sowie darüber hinaus sieht die Kanzlei es als
Verpflichtung, die Rechte ihrer Mandanten zu wahren, deren berechtigte Ansprüche durchzusetzen
und Ziele zu verwirklichen.